Hilfe und Änderungswünsche

Name – Vorname von Pflegebedürftige Soyisim-Isim

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Wie Adresse Änderungen – Krankenkasse Wechsel – Stammdaten Änderungen usw.
Hilfsmittel zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Arzt dem Patienten das Hilfsmittel verordnet hat. Patienten brauchen dafür also ein ärztliches Rezept. Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber zum Beispiel auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen. Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse, wenn man pflegebedürftig ist, einen Pflegegrad zugewiesen bekommen hat und zu Hause gepflegt wird.