Hilfe und Änderungswünsche Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Name * Name – Vorname von Pflegebedürftige Soyisim-Isim Telefon *E-Mail *Handschuhe GRÖßE ÄndernKeine ÄnderungMLXLS ist leider nicht vorhandenBitte nicht mehr liefern-Von Box rausnehmenAuswahl was nicht geliefert werden mussHandschuheBettschutzunterlagenHändedesinfektionsmittelFlächendesinfektionsmittelDesinfektionsTÜCHERMaskeab der nächste Lieferung hinzufügen:Auswahl was hinzugefügt werden mussHandschuheBettschutzunterlagenHändedesinfektionsmittelFlächendesinfektionsmittelDesinfektionsTÜCHERMaskeIhre Nachricht:Wie Adresse Änderungen – Krankenkasse Wechsel – Stammdaten Änderungen usw.SonstigeInkontinenz (https://www.himidu.de/inko)Hilfsmittel zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Arzt dem Patienten das Hilfsmittel verordnet hat. Patienten brauchen dafür also ein ärztliches Rezept. Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber zum Beispiel auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen. Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse, wenn man pflegebedürftig ist, einen Pflegegrad zugewiesen bekommen hat und zu Hause gepflegt wird.Senden