Bei dem in § 40 Abs. 2 SGB XI genannten Betrag von 40,00 € handelt es sich nicht um einen festen Betrag oder einen Pauschalbetrag, sondern um einen Maximalbetrag. Versicherte sollen im Rahmen einer Leistung aus der
Sozialversicherung bedarfsgerecht versorgt werden und können gemäß ihrem individuellen Bedarf zum Verbrauchbestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe eines Betrages von bis zu 40,00 € pro Monat erhalten.
Hier können Sie den Gesetzestext nachlesen:
§ 40 SGB XI
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.
(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
Kann ich auch INKONTINENZPRODUKTE / Windeln, Rollator etc. bestellen?
Hilfsmittel ( mit REZEPT) zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Arzt dem Patienten das Hilfsmittel verordnet hat. Patienten brauchen dafür also ein ärztliches Rezept.
Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber zum Beispiel auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen.
Was sind Pflegehilfsmitteln (OHNE REZEPT )? Produktgruppe 54 (Hilfsmittelverzeichnis) Dazu zählen:
- Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch 25 Stück (90X60)
- Einmalhandschuhe 100 Stück
- Desinfektionsmittel für die Hände 500 ml.
- Desinfektionsmittel für Flächen 500 ml.
- Mundschutz 50 Stück
- FFP2 Masken 10 Stück
- Einwegschürzen 100 Stück
- Einmal-Lätzchen 50 Stück
Was muss ich tun um die kostenlose Pflegehilfsmittel monatlich zu erhalten?
Um monatlich beliefert zu werden müssen Sie nur die von uns zur Verfügung gestellten Formulare ausfüllen und an uns senden. Wir werden die Kostenerstattungs-Anträge mit den Pflegekassen regeln und nach Freigabe unverzüglich die von Ihnen gewünschte Pflegehilfsmittel an sie liefern.
Wer kommt für die Kosten auf?
Die Kosten für Ihre Pflegehilfsmittel werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Sollte die Pflegekasse Ihrem Antrag nicht zustimmen kommt kein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Die Abrechnung wird von uns direkt über die Pflegekassen geregelt, für Sie entstehen keine Kosten oder Aufwände, dazu gehören auch die Versandkosten, welche von uns getragen werden.
Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?
Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist unbefristet genehmigt. Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegemitteln besteht. Grundsätzlich gilt allerdings: Solange Sie Ihren Angehörigen Zuhause pflegen, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel . Die meisten Pflegekassen bewilligen auf unbestimmte Zeit oder wenigstens für ein Jahr.
Welche Produkte darf meine Box enthalten?
Von der Pflegeversicherung (SGB XI) abgedeckt werden Produkte, welche der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen (einweg), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen und Mundschutz.
Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Was viele nicht wissen: Sie als Angehöriger haben für Ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, auch wenn Sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst pflegen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.
Umweltschutz-recycelten Materialien
Uns liegt die Gesundheit der Menschen genauso am Herzen wie die Natur.
Daher legen wir einen großen Wert auf die Verwendung von recycelten Materialien. Werden Boxen unbeschädigt an uns zurück gesendet, verwenden wir der Umwelt zuliebe Kartons auch gerne mehrmals. Zudem investieren wir aktiv in ein nachhaltiges Entsorgungssystem. Dabei übernimmt Himidu die Kosten für die Entsorgung, der in Umlauf gebrachten Mengen an Papier, Pappen, Kartons und Kunststoffen. Somit leisten wir unseren Beitrag für die Natur.