Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch  INKONTINENZPRODUKTE / Windeln,  Rollator etc. bestellen?

Hilfsmittel  ( mit REZEPT) zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Arzt dem Patienten das Hilfsmittel verordnet hat. Patienten brauchen dafür also ein ärztliches Rezept.

Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber zum Beispiel auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen.

Was sind Pflegehilfsmitteln (OHNE REZEPT )? Produktgruppe 54 (Hilfsmittelverzeichnis) Dazu zählen:

  • Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch 25 Stück (90X60)
  • Einmalhandschuhe 100 Stück
  • Desinfektionsmittel für die Hände 500 ml.
  • Desinfektionsmittel für Flächen 500 ml.
  • Mundschutz 50 Stück
  • FFP2 Masken 10 Stück
  • Einwegschürzen 100 Stück
  • Einmal-Lätzchen 50 Stück

Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse, wenn man pflegebedürftig ist, einen Pflegegrad zugewiesen bekommen hat und zu Hause gepflegt wird. Mehr Produktinformationen

Was muss ich tun um die kostenlose Pflegehilfsmittel monatlich zu erhalten?

Um monatlich beliefert zu werden müssen Sie nur die von uns zur Verfügung gestellten Formulare ausfüllen und an uns senden. Wir werden die Kostenerstattungs-Anträge mit den Pflegekassen regeln und nach Freigabe unverzüglich die von Ihnen gewünschte Pflegehilfsmittel an sie liefern.

Wer kommt für die Kosten auf?

Die Kosten für Ihre Pflegehilfsmittel werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Sollte die Pflegekasse Ihrem Antrag nicht zustimmen kommt kein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Die Abrechnung wird von uns direkt über die Pflegekassen geregelt, für Sie entstehen keine Kosten oder Aufwände, dazu gehören auch die Versandkosten, welche von uns getragen werden.

Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?

Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist unbefristet genehmigt. Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegemitteln besteht. Grundsätzlich gilt allerdings: Solange Sie Ihren Angehörigen Zuhause pflegen, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel . Die meisten Pflegekassen bewilligen auf unbestimmte Zeit oder wenigstens für ein Jahr.

Welche Produkte darf meine Box enthalten?

Von der Pflegeversicherung (SGB XI) abgedeckt werden Produkte,  welche der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen (einweg), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen und Mundschutz.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Was viele nicht wissen: Sie als Angehöriger haben für Ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, auch wenn Sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst pflegen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.

Umweltschutz-recycelten Materialien

Uns liegt die Ge­sund­heit der Men­schen ge­nau­so am Her­zen wie die Na­tur.
Daher legen wir einen großen Wert auf die Verwendung von recycelten Materialien. Werden Boxen unbeschädigt an uns zurück gesendet, verwenden wir der Umwelt zuliebe Kartons auch gerne mehrmals. Zudem investieren wir aktiv in ein nachhaltiges Entsorgungssystem. Dabei übernimmt Himidu die Kosten für die Entsorgung, der in Umlauf gebrachten Mengen an Papier, Pappen, Kartons und Kunststoffen. Somit leisten wir unseren Beitrag für die Natur.