Beratungshotline: 0203 7594 8844
Rufen Sie uns gerne an und lassen Sie sich kostenfrei beraten ! Unsere kompetenten Berater stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie in Ihrem Umgang mit Pflegebedarf zu unterstützen. Wir verstehen die Bedürfnisse und Herausforderungen, die damit einhergehen, und setzen uns dafür ein, dass Sie gut verpflegt sind.
Vorteile ! ! !
Ein Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist stets nach einen entsprechenden Bedarf und deren Notwendigkeit im Einzelfall möglich.
✅Jeden Monat
✅Neu ! Mit Desinfektionstücher
✅In Wert von 42€
✅Individuelle Produktauswahl
✅Kostenlose Lieferung
✅Unkomplizierte Anmeldung
✅Keine Zuzahlung
✅Jederzeit kündbar
✅️️Kein Risiko
✅️Keine Mindestvertragslaufzeit
✅️️Keine versteckten Kosten
✅️️Ohne Rezept des Arztes
Welche Voraussetzungen muss ich für die kostenlose PFLEGEBOX erfüllen?
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1,2,3,4,5)
- Sie leben in einem häuslichen Umfeld
- Sie werden mindestens von einer Person gepflegt
Bei dem in § 40 Abs. 2 SGB XI genannten Betrag von 42,00 € handelt es sich nicht um einen festen Betrag oder einen Pauschalbetrag, sondern um einen Maximalbetrag. Versicherte sollen im Rahmen einer Leistung aus der
Sozialversicherung bedarfsgerecht versorgt werden und können gemäß ihrem individuellen Bedarf zum Verbrauchbestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe eines Betrages von bis zu 42,00 € pro Monat erhalten.
AHTUNG: Unerlaubte Telefonwerbung für Pflegehilfsmittel !
Leider versuchen einzelne Firmen mit unlauteren Methoden an Aufträge zu kommen. Es kommt zu unerwünschten Werbeanrufen oder gefälschten Unterschriften. In Telefonaten geben sich die Firmen als Pflegekasse aus oder geben an, im Auftrag der Pflegekasse oder als ob er/sie im Namen unserer Firma anzurufen. Es werden persönliche Daten abgefragt und ungewollte Verträge angeboten.
Die Kostenübernahmeanträge werden von den Firmen selbst unterschrieben oder später eine Unterschrift der Versicherten angefordert, auch wenn Sie eigentlich gar keinen Antrag stellen wollten. In solchen Schreiben heißt es dann zum Beispiel „die Pflegekasse hat Ihre Versorgung bereits genehmigt, benötigt aber noch eine Unterschrift zur Bestätigung“.
Die Folge, Versicherte erhalten Pakete mit Produkten, die sie gar nicht brauchen oder wollten. Am Ende steht auch das Risiko, dass die Kosten nicht oder nicht vollständig übernommen werden, weil bereits ein anderer Vertragspartner liefert oder Produkte geliefert werden, die nicht zu den übernahmefähigen Hilfsmitteln gehören.
Die Verbraucherzentrale hat zum Thema berichtet und gibt dort Tipps, wie Sie sich in diesen Fällen verhalten können. Unter anderem, dass Sie sich nicht übereilt zu Abschlüssen von Verträgen leiten lassen, Ihren Anrufer oder Ihre Anruferin um die Benennung seines Arbeitgebers oder seiner Arbeitgeberin bitten und keine privaten Informationen preisgeben sollen. Lesen Sie sich diese und weitere Tipps auf der Website der Verbraucherzentrale gerne durch.
Gut zu wissen: Seit diesem Jahr sollen neue Verträge die Versicherten vor ungewollten Werbeanrufen schützen. Diese sind den Firmen nun ausdrücklich verboten. Auch müssen die Anträge vom Versicherten oder dem gesetzlichen Vertreter persönlich unterschrieben werden. Eine Antragsstellung ohne Unterschrift oder mit Unterschrift durch den Vertragspartner ist ebenfalls verboten.
Trotzdem kommt es weiter zu unerwünschten Anrufen. Wenn Sie diesen Anruf nicht erwünscht haben, legen Sie in so einem Fall am besten direkt auf. Legen Sie auch auf, wenn dieser mit einer Bandansage startet und Sie aufgefordert werden, diesen durch das Drücken einer Taste fortzusetzen. QUELLE: https://www.knappschaft.de/pflege/haeusliche-pflege-leistungen/pflegehilfsmittel/pflegehilfsmittel.html